Im Dezember 2024 präsentierte das Bundesamt während der Jahrespressekonferenz die neuesten Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle. Gefährliche Keime in Räucherlachs und in pflanzlichen Käsealternativen, Acrylamid in getrockneten Früchten. Auch zeigte sich der LAV-Vorsitzende Gerhard Zellner äußerte sich besorgt über den Umgang mit Lebensmittelthemen in den sozialen Medien.
In über acht Prozent der Proben von kaltgeräuchertem Lachs konnten Listerien nachgewiesen werden. Auch in verschiedenen veganen Käsealternativen fanden sich mehrere potenziell gesundheitsschädliche Bakterien. Besonders in getrockneten Datteln, Pflaumen und ungeschwefelten Aprikosen wurde Acrylamid entdeckt. Die analysierten getrockneten Algen zeigten vergleichsweise hohe Konzentrationen von Cadmium, Blei, Arsen, Kupfer und Jod. Zudem wurden die Grenzwerte für eine Reihe von Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in den getrockneten Algen überschritten. Eine positive Nachricht gibt es bezüglich der getesteten Fingermalfarben: Alle untersuchten Fingermalfarben erfüllten die gesetzlichen Vorgaben. >> Zur Pressemitteilungen 12/2024
Relaunch des Portals lebensmittelwarnung.de
Knapp ein halbes Jahr nachdem das Portal lebensmittelwarnung.de im Juni dieses Jahres umfassend überarbeitet wurde eine positive Bilanz gezogen. Das neu gestaltete Portal und insbesondere die App dazu finden bei den Verbrauchern großen Anklang. In kurzer Zeit wurde die App mehr als 100.000 Mal auf mobile Geräte heruntergeladen. Dank des übersichtlichen Designs, der benutzerfreundlichen Navigation und der Push-Funktion können sie sich nun noch schneller und gezielter über unsichere Lebensmittel sowie Produktrückrufe informieren.
Food Fakes: von Täuschung bis Tatsache
Im Jahr 2024 haben das BVL erneut zahlreiche Anfragen von Medien erhalten, in denen um eine Einschätzung zu verschiedenen Meldungen im Bereich Lebensmittel und Kosmetik in den sozialen Netzwerken gebeten wurde. Dabei waren die Faktenprüfer wiederholt mit unterschiedlichen Behauptungen konfrontiert, wie zum Beispiel: Rohmilch sei vorteilhaft während der Schwangerschaft, Sonnencreme könne Hautkrebs hervorrufen und Aperol sei krebserzeugend. Es sind falsche Ratschläge und Aussagen festzustellen, die im schlimmsten Fall ernsthafte Folgen für die Gesundheit der Verbraucher haben können. Mit fachlich fundierten und wissenschaftlich untermauerten Informationen möchte das BVL unterstützen und gegen Fehlinformationen vorgehen.

Beispiel Fleischkauf: Welches Fleisch sollte man kaufen?
Viele Menschen setzen sich für bessere Lebensbedingungen von Nutztieren, wie Schweinen, Rindern und Geflügel, ein. Doch wie lässt sich Fleisch oder Wurst erkennen, die aus artgerechter Haltung stammen und ohne den Einsatz von Medikamenten erzeugt wurden? Wenn Ihnen beim Erwerb von Fleisch- und Wurstwaren Qualität und Tierschutz wichtig sind, können Ihnen spezielle Siegel Unterstützung bieten. Die Standards der Bio-Verbände (wie Bioland, Naturland, Demeter usw.) sind strenger als die der offiziellen Kennzeichnungen (EU-Bio-Logo). Wenn Sie sich für Fleisch oder Wurst mit diesen Auszeichnungen entscheiden, treffen Sie in der Regel eine qualitativ hochwertigere Wahl.





- Im Zentrum aller Naturland Richtlinien steht ein ganzheitlicher Ansatz: nachhaltiges Wirtschaften, praktizierter Natur- und Klimaschutz, Sicherung und Erhalt von Biodiversität, Boden, Luft und Wasser sowie der Schutz des Verbrauchers sind uns wichtig.
- Demeter stellt das international anerkannte Gütesiegel für Lebensmittel dar, die aus der biologisch-dynamischen Landwirtschaft stammen. Als das älteste Bio-Siegel besitzt es die rigorosesten Vorschriften. Wer sich für Demeter-Produkte entscheidet, ist sich bewusst, dass diese eine durchgängig naturnahe und nachhaltige Anbau- sowie Verarbeitungsmethode repräsentieren.
- Wer sich für Bioland entscheidet, sagt gleichzeitig Nein zu Gentechnik, Massentierhaltung, chemisch-synthetischen Stickstoff-Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Denn die Bioland-Bäuerinnen und Bauern und ihre Partner aus Lebensmittelhandwerk und -herstellung wirtschaften nach strengen Richtlinien.
- Mit dem Bio-Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau.
- Beim EU-Bio-Logo müssen alle Zutaten grundsätzlich landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen, bis zu einem Anteil von 5 Prozent können nichtökologische Zutaten im Rahmen von streng geregelten Ausnahmen verwendet werden, soweit diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
Verpackte tierische Produkte müssen durch ein ovales Identifikationszeichen gekennzeichnet sein. Dieses Oval ist auf jeder Verpackung zu finden. Der Code setzt sich aus dem Mitgliedsland (z.B. DE für Deutschland), dem Bundesland (z.B. HH für Hamburg) und der Zulassungsnummer des jeweiligen Betriebs zusammen. Wenn Sie nun annehmen, dass Sie mit diesen Informationen regional einkaufen können, müssen wir Sie leider enttäuschen. Dieses Zeichen gibt letztendlich nur an, wo das Fleisch zuletzt verarbeitet wurde. In der Regel handelt es sich dabei um einen Schlachthof oder einen Zerlegebetrieb. Wo die Tiere aufgezogen und gehalten wurden, lässt sich mit dem Identifikationszeichen leider nicht ermitteln. Falls Sie dennoch den Code eingeben möchten, finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Übersicht aller Verarbeitungsunternehmen. Eine tatsächliche Rückverfolgbarkeit bis zum Landwirt ist bei den meisten Fleisch- und Wurstprodukten nicht gegeben. Nur wenige Unternehmen bieten bisher auf ihren Webseiten eine entsprechende Suchfunktion an.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Planen Sie genügend Zeit ein, wenn Sie Nahrungsmittel erwerben, und prüfen Sie aufmerksam die Angaben auf der Verpackung.